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Embassy of India, Berlin
PIO Cards
Alle Personen indischer Abstammung mit fremder Staatsangehörigkeit (soweit
sie nicht die Staatsangehörigkeit von Pakistan, Bangladesh oder anderer Staaten
besitzen, die von der indischen Regierung von Zeit zu Zeit bestimmt werden
können) können ein PIO Dokument beantragen, falls
1) der/die Antragsteller/in vorher einen indischen Pass hatte, oder
2) er/sie oder seine/ihre Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern in Indien
geboren wurden oder dort ihren ständigen Wohnsitz haben, so wie es der
Government of India Act 1935 definiert, oder anderen Territorien, die erst
später zu Indien kamen, vorausgesetzt, dass keiner von ihnen Staatsangehöriger
der von der indischen Regierung festgelegten Staaten war oder ist, oder
3) der Antragsteller Ehepartner eines indischen Staatsangehörigen oder einer
Person indischer Herkunft (PIO) nach den vorgenannten Punkten (1) und (2) ist.
Voraussetzungen:
·
korrekt ausgefülltes Antragsformular
mit Kopie
· vier Passfotos neueren Datums
· Die Gebühr für ein PIO-Dokument mit 15jähriger Gültigkeit beträgt 320 Euro
für Erwachsene und 160 Euro für Kinder bis 18 Jahre. (Bei Kindern endet die
Gültigkeit der Karte entweder nach 15 Jahren oder mit Vollendung des 18.
Lebensjahrs, was immer die kürzere Zeitspanne ist.).
· Nachweis der indischen Herkunft wie Fotokopie eines alten indischen Passes,
Geburtsurkunde, Eheurkunde und Kopie vom indischen Pass des Ehepartners.
· Kopie der Geburtsurkunde im Falle, dass einer der Eltern des Antragstellers
indischer Staatsangehöriger oder indischer Abstammung ist und Kopie des
deutschen Reisepasses
Nutzen für
Besitzer eines PIO Dokuments
Der Besitzer eines PIO Ausweises benötigt kein...
- separates Visum, um nach Indien zu reisen,
- Studentenvisum, um in Indien zu studieren,
- Arbeitsvisum, um in Indien eine Beschäftigung aufzunehmen..
Die Besitzer von PIO Dokumenten müssen jedoch andere Voraussetzungen und
Formalitäten in Verbindung mit ihrem Studium / ihren Arbeitsverträgen erfüllen,
die von Zeit zu Zeit von den zuständigen Behörden festgelegt werden.
Der Besitzer eines PIO Dokuments ist von der Anmeldepflicht ausgenommen, wenn
sein Aufenthalt bei jedem beliebigen Besuch in Indien 180 Tage nicht übersteigt.
Falls sich der Besitzer des PIO Ausweises länger als 180 Tage in Indien
aufhalten möchte, muss er oder sie sich beim zuständigen Foreigners Regional
Registration Officer (FRRO) in Indien wenigstens 30 Tage vor Ablauf der 180 Tage
anmelden.
Alle PIOs, einschließlich die Besitzer von PIO Ausweisen sind den NRIs
gleichgestellt in Hinsicht auf alle Einrichtungen, die letzteren auf den
Gebieten von Wirtschaft, Finanzen und Bildung zur Verfügung stehen, außer in
Angelegenheiten, welche den Erwerb von Land zur landwirtschftlichen Nutzung und
Plantagen betreffen. Gleichheit wird nicht gewährt in der Sphäre der politischen
Rechte.
Das OCI/PIO-Dokument berechtigt den Inhaber nicht, Missionsarbeit zu leisten,
Bergsteigen zu gehen oder wissenschaftlich zu arbeiten ohne vorher die Genehmigung der indishen Regierung einzuholen.
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