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Embassy of India, Berlin

PIO Cards

Alle Personen indischer Abstammung mit fremder Staatsangehörigkeit (soweit sie nicht die Staatsangehörigkeit von Pakistan, Bangladesh oder anderer Staaten besitzen, die von der indischen Regierung von Zeit zu Zeit bestimmt werden können) können ein PIO Dokument beantragen, falls

1) der/die Antragsteller/in vorher einen indischen Pass hatte, oder

2) er/sie oder seine/ihre Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern in Indien geboren wurden oder dort ihren ständigen Wohnsitz haben, so wie es der Government of India Act 1935 definiert, oder anderen Territorien, die erst später zu Indien kamen, vorausgesetzt, dass keiner von ihnen Staatsangehöriger der von der indischen Regierung festgelegten Staaten war oder ist, oder

3) der Antragsteller Ehepartner eines indischen Staatsangehörigen oder einer Person indischer Herkunft (PIO) nach den vorgenannten Punkten (1) und (2) ist.

Voraussetzungen:

·     korrekt ausgefülltes Antragsformular mit Kopie

·     vier Passfotos neueren Datums

·    Die Gebühr für ein PIO-Dokument mit 15jähriger Gültigkeit beträgt 320 Euro für Erwachsene und 160 Euro für Kinder bis 18 Jahre. (Bei Kindern endet die Gültigkeit der Karte entweder nach 15 Jahren oder mit Vollendung des 18. Lebensjahrs, was immer die kürzere Zeitspanne ist.).

·    Nachweis der indischen Herkunft wie Fotokopie eines alten indischen Passes, Geburtsurkunde, Eheurkunde und Kopie vom indischen Pass des Ehepartners.

·    Kopie der Geburtsurkunde im Falle, dass einer der Eltern des Antragstellers indischer Staatsangehöriger oder indischer Abstammung ist und Kopie des deutschen Reisepasses

Nutzen für Besitzer eines PIO Dokuments

Der Besitzer eines PIO Ausweises benötigt kein...

  • separates Visum, um nach Indien zu reisen,
  • Studentenvisum, um in Indien zu studieren,
  • Arbeitsvisum, um in Indien eine Beschäftigung aufzunehmen..

Die Besitzer von PIO Dokumenten müssen jedoch andere Voraussetzungen und Formalitäten in Verbindung mit ihrem Studium / ihren Arbeitsverträgen erfüllen, die von Zeit zu Zeit von den zuständigen Behörden festgelegt werden.

Der Besitzer eines PIO Dokuments ist von der Anmeldepflicht ausgenommen, wenn sein Aufenthalt bei jedem beliebigen Besuch in Indien 180 Tage nicht übersteigt.

Falls sich der Besitzer des PIO Ausweises länger als 180 Tage in Indien aufhalten möchte, muss er oder sie sich beim zuständigen Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) in Indien wenigstens 30 Tage vor Ablauf der 180 Tage anmelden.

Alle PIOs, einschließlich die Besitzer von PIO Ausweisen sind den NRIs gleichgestellt in Hinsicht auf alle Einrichtungen, die letzteren auf den Gebieten von Wirtschaft, Finanzen und Bildung zur Verfügung stehen, außer in Angelegenheiten, welche den Erwerb von Land zur landwirtschftlichen Nutzung und Plantagen betreffen. Gleichheit wird nicht gewährt in der Sphäre der politischen Rechte.

Das OCI/PIO-Dokument berechtigt den Inhaber nicht, Missionsarbeit zu leisten, Bergsteigen zu gehen oder wissenschaftlich zu arbeiten ohne vorher die Genehmigung der indishen Regierung einzuholen.